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Verordnungen und Recht • 8 min Min. Lesezeit

Duftstoff-Allergene — neue EU-Vorschriften erweitern die Liste von 26 auf über 80 Substanzen

Die EU-Kommission erweitert die Liste der Duftstoff-Allergene von 26 auf über 80 Substanzen. Neue Grenzwerte, Übergangsfristen und was das für Verbraucher bedeutet.

Veröffentlicht: 2026-04-23 • Aktualisierung: 2025-09-10

Wenn du jemals eine Parfüm- oder Lotionverpackung umgedreht und am Ende der INCI-Liste Namen wie linalool, limonene oder citronellol gesehen hast, dann hast du auf Duftstoff-Allergene geschaut — Substanzen, die das EU-Recht gesondert deklarieren lässt, weil sie eine Kontaktallergie auslösen können. Im Jahr 2023 hat die Europäische Kommission die Spielregeln grundlegend geändert. Das solltest du wissen.

Das bisherige System: 26 Allergene seit 2003

Die Pflicht zur Deklaration von Duftstoff-Allergenen auf Kosmetiketiketten wurde mit der Richtlinie 2003/15/EG eingeführt (der sogenannten 7. Novelle der Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG) und anschließend in Anhang III der Verordnung 1223/2009 überführt. Die Liste umfasste 26 Substanzen — 24 einzelne chemische Verbindungen und 2 natürliche Extrakte (Evernia prunastri extract und Evernia furfuracea extract, also Eichenmoos und Baummoos).

Die Schwellenwerte für die Deklarationspflicht lagen bei:

  • 0,001 % (10 ppm) — für Produkte, die auf der Haut verbleiben (leave-on), wie Cremes, Lotionen, Parfüms.
  • 0,01 % (100 ppm) — für abzuspülende Produkte (rinse-off), wie Shampoos, Duschgele.

Dieses System war über zwei Jahrzehnte hinweg das grundlegende Instrument zum Schutz von Verbrauchern mit einer Allergie gegen Duftstoffe. Doch die Wissenschaft steht nicht still — der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit" (SCCS) hatte bereits in einer Stellungnahme von 2012 (SCCS/1459/11) Dutzende weiterer Allergene identifiziert, die einer Regelung bedürfen.

Verordnung 2023/1545 — die Revolution nach einem Jahrzehnt Diskussion

Am 26. Juli 2023 verabschiedete die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/1545 der Kommission, mit der die Anhänge III und V der Verordnung 1223/2009 geändert werden. Es ist die wichtigste Änderung bei der Regulierung von Duftstoff-Allergenen seit zwei Jahrzehnten. Die zentralen Änderungen:

Erweiterung der Liste auf über 80 Substanzen

Die neue Liste umfasst 56 einzelne chemische Substanzen und 28 natürliche Extrakte, die der Deklarationspflicht unterliegen. Zu den neu aufgenommenen Allergenen gehören unter anderem:

  • Benzaldehyde — verbreitet in ätherischen Ölen aus Bittermandeln.
  • Carvone — Hauptbestandteil des Krauseminzöls.
  • Damascenone und damascone (alpha-) — Duftbestandteile mit rosigem Profil.
  • Trans-anethole — charakteristisch für Anis und Fenchel.
  • Linalyl acetate — dominierender Bestandteil des Lavendelöls.

Die Aufnahme natürlicher Extrakte ist besonders bedeutsam für die Branche der Naturkosmetik und Bio-Kosmetik, die bislang davon profitierte, dass viele allergene Substanzen in Form von Extrakten nicht der gesonderten Deklarationspflicht unterlagen.

Änderung der Deklarationsschwellen

Die Verordnung 2023/1545 behält die bisherigen Schwellen von 0,001 % für Leave-on-Produkte und 0,01 % für Rinse-off-Produkte bei, weitet ihre Anwendung jedoch auf die neu aufgenommenen Substanzen aus. Für einige besonders starke Allergene (z. B. Atranol und Chloratranol aus Eichenmoos) wurden zusätzlich Höchstkonzentrationen eingeführt — also nicht nur eine Deklarationspflicht, sondern sogar ein Verbot, einen bestimmten Wert zu überschreiten.

Übergangsfristen — der Zeitplan für die Umsetzung

Die Europäische Kommission hat verhältnismäßig lange Übergangsfristen vorgesehen, um der Industrie Zeit für die Neuformulierung von Produkten und die Aktualisierung der Etiketten zu geben:

  • Ab dem 31. Juli 2026 — neu in Verkehr gebrachte Produkte müssen die neuen Anforderungen an die Kennzeichnung erfüllen.
  • Ab dem 31. Juli 2028 — bereits im Handel befindliche Produkte müssen angepasst werden (d. h. Produkte mit „alten" Etiketten dürfen nicht mehr verkauft werden).

Das bedeutet, dass sich im Übergangszeitraum (2026–2028) gleichzeitig Produkte mit „alter" und „neuer" Allergen-Deklaration auf dem Markt befinden werden. Verbraucher sollten sich dessen bewusst sein — das Fehlen eines neuen Allergens auf dem Etikett eines 2026 gekauften Produkts muss nicht bedeuten, dass die Substanz in der Rezeptur nicht vorhanden ist.

Was bedeutet das für Verbraucher mit Allergie?

Die Erweiterung der Allergenliste ist eine gute Nachricht für Menschen mit einer bestätigten Kontaktallergie gegen Duftstoffe. Die konkreten Vorteile:

  1. Bessere Identifizierung von Allergenen — mehr Substanzen auf dem Etikett bedeuten, dass sich diejenigen leichter meiden lassen, auf die ein Patient reagiert (nach Bestätigung durch Epikutantests beim Dermatologen).
  2. Erzwungene Neuformulierung — manche Hersteller werden sich entscheiden, problematische Inhaltsstoffe zu entfernen, statt sie auf dem Etikett zu deklarieren, was die Exposition der Verbraucher faktisch verringert.
  3. Schluss mit dem „Verstecken" von Allergenen in Extrakten — bislang konnte ein Hersteller Lavendelöl verwenden, ohne das darin enthaltene Linalyl acetate zu deklarieren. Die neuen Vorschriften ändern das.

Auswirkungen auf Natur- und Bio-Kosmetik

Paradoxerweise könnte Naturkosmetik von den neuen Vorschriften stärker betroffen sein als synthetische Produkte. Ätherische Öle — Basilikum, Lavendel, Zitrus, Minze — enthalten von Natur aus viele der neu regulierten Allergene. Die Etiketten von Naturprodukten könnten sich erheblich verlängern, und einige Rezepturen werden Änderungen erfordern.

Das bedeutet nicht, dass Naturkosmetik „schlechter" ist — Duftstoff-Allergene können sowohl in natürlichen als auch in synthetischen Inhaltsstoffen vorkommen. Entscheidend ist die Information auf dem Etikett, die es dem Verbraucher ermöglicht, eine bewusste Entscheidung zu treffen. Prüfe die Zusammensetzung von Produkten in der PurScore-Suche, um zu sehen, wie viele Allergene dein Lieblingskosmetikum enthält.

Wie kann man sich vorbereiten?

Wenn du eine bestätigte Kontaktallergie gegen Duftstoffe hast:

  • Aktualisiere deine Liste der zu meidenden Substanzen beim Dermatologen — die neuen INCI-Namen können sich von denen unterscheiden, die du aus Epikutantests kennst.
  • Lerne, INCI-Listen zu lesen — unser Leitfaden zu Inhaltsstoffen hilft dir zu verstehen, worauf du achten solltest.
  • Nutze die PurScore-Inhaltsstoffdatenbank, um Funktion und regulatorischen Status jedes Inhaltsstoffs schnell zu ermitteln.

Die neuen Vorschriften treten schrittweise in Kraft, doch es lohnt sich, sich schon jetzt mit ihnen vertraut zu machen, bevor die vollständige Umsetzung 2028 Realität wird.

FAQ

Die Verordnung 2023/1545 erweitert die Liste auf über 80 Substanzen (56 einzelne chemische Verbindungen und 28 natürliche Extrakte), im Vergleich zu den bisherigen 26.

Neue Produkte müssen die Anforderungen ab dem 31. Juli 2026 erfüllen. Bereits im Handel befindliche Produkte haben bis zum 31. Juli 2028 Zeit, ihre Etiketten anzupassen.

Die Schwellen bleiben gleich: 0,001 % (10 ppm) für nicht abzuspülende Produkte (leave-on) und 0,01 % (100 ppm) für abzuspülende Produkte (rinse-off).

Nicht zwingend mehr, doch ätherische Öle enthalten von Natur aus viele Substanzen aus der neuen Allergenliste. Die Etiketten von Naturkosmetik könnten sich nach der Umsetzung der neuen Vorschriften verlängern.

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