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Öko und Zero Waste • 9 min Min. Lesezeit

Biologisch abbaubare Kosmetik-Inhaltsstoffe — was das wirklich bedeutet und warum natürlich ≠ biologisch abbaubar ist

Was bedeutet biologische Abbaubarkeit in Kosmetik? OECD-301-Tests, Silikone D4/D5 als PBT, Mikroplastik (Verordnung 2023/2055). Warum natürlich nicht abbaubar heißt.

Veröffentlicht: 2024-01-05 • Aktualisierung: 2024-02-26

„Biologisch abbaubare Rezeptur“ — diese Formulierung erscheint auf immer mehr Kosmetikprodukten und suggeriert, dass das Produkt umweltfreundlich ist. Das Problem dabei: biologische Abbaubarkeit ist nicht binär — sie ist ein Spektrum, und die Details sind enorm wichtig. Ein Inhaltsstoff kann technisch gesehen biologisch abbaubar sein, sich aber so langsam zersetzen, dass er ökologischen Schaden anrichtet, bevor er verschwindet.

Was ist biologische Abbaubarkeit — die wissenschaftliche Definition

Biologische Abbaubarkeit ist die Fähigkeit einer Substanz, durch Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) in einfache chemische Verbindungen zerlegt zu werden: Kohlendioxid, Wasser und Biomasse. Klingt einfach, doch der Teufel steckt im Detail — vor allem in der Geschwindigkeit und den Bedingungen dieses Abbaus.

OECD-301-Tests — der Goldstandard

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat eine Reihe von Tests zur biologischen Abbaubarkeit entwickelt, die als OECD 301 (A–F) bezeichnet werden. Es handelt sich um standardisierte Labormethoden, die messen, wie schnell sich eine Substanz unter aeroben Bedingungen zersetzt:

  • OECD 301B (CO₂ Evolution Test) — misst die Menge an CO₂, die beim Abbau der Substanz durch Mikroorganismen aus dem Belebtschlamm einer Kläranlage freigesetzt wird.
  • OECD 301D (Closed Bottle Test) — misst den Sauerstoffverbrauch in einer geschlossenen Flasche. Die einfachste und am häufigsten verwendete Methode.
  • OECD 301F (Manometric Respirometry) — misst den Druckabfall, der durch den Sauerstoffverbrauch verursacht wird.

Eine Substanz wird als „leicht biologisch abbaubar“ (readily biodegradable) eingestuft, wenn sie sich innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60 % (CO₂) oder 70 % (DOC — gelöster organischer Kohlenstoff) abbaut. Zusätzlich muss dieser Schwellenwert innerhalb eines 10-tägigen „Fensters“ nach Beginn des Abbaus erreicht werden.

Leicht vs. schwer abbaubar

Dieser Unterschied ist entscheidend und wird im Marketing oft ignoriert:

  • Leicht abbaubar (readily) — Abbau ≥ 60 % in 28 Tagen unter Standardbedingungen. Beispiele: Glycerin, Zitronensäure, die meisten zuckerbasierten Tenside (Coco-Glucoside).
  • Inhärent abbaubar (inherently) — bauen sich ab, aber langsamer als in 28 Tagen. Sie können eine Anpassung der Mikroorganismen erfordern. Beispiele: einige ethoxylierte Tenside, EDTA.
  • Persistent/nicht abbaubar (persistent) — bauen sich unter Umweltbedingungen nicht in nennenswertem Maße ab. Beispiele: zyklische Silikone D4/D5, Mikroplastikpartikel.

Silikone D4/D5 — PBT-Substanzen

Cyclomethicone (D4, Cyclotetrasiloxane) und Cyclopentasiloxane (D5) gehören zu den am häufigsten in Kosmetik verwendeten Silikonen — von Foundations bis hin zu Haarseren. Sie verleihen Produkten eine seidige Konsistenz und erleichtern die Verteilung.

Das Problem ist, dass D4 die Kriterien einer PBT-Substanz (Persistent, Bioaccumulative, Toxic) erfüllt — es ist in der Umwelt persistent, reichert sich in lebenden Organismen an und ist toxisch. D5 wird als vPvB (very Persistent, very Bioaccumulative) eingestuft.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beschränkt seit 2020 die Verwendung von D4 und D5 in abspülbaren (rinse-off) Kosmetikprodukten auf eine Konzentration von unter 0,1 %. Das bedeutet, dass ein Shampoo mit einer großen Menge D4/D5 nicht mit den EU-Vorschriften konform ist — verbleibende (leave-on) Kosmetikprodukte dürfen sie jedoch weiterhin enthalten.

Prüfen Sie, ob Ihre Kosmetik D4/D5 enthält — öffnen Sie die PurScore-Inhaltsstoffdatenbank und geben Sie „Cyclomethicone“ oder „Cyclopentasiloxane“ ein.

Mikroplastik — Verordnung 2023/2055

Im Oktober 2023 verabschiedete die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/2055, die das absichtliche Hinzufügen von Mikroplastik zu Produkten, einschließlich Kosmetik, einschränkt. Es handelt sich um eine bahnbrechende Regelung, die:

  • Mikroplastik definiert als synthetische Polymere in festem Zustand mit Abmessungen unter 5 mm, wasserunlöslich und nicht abbaubar.
  • die Verwendung von Mikroplastikpartikeln (Polyethylene, Polypropylene) als Abrasiva in abspülbaren Kosmetikprodukten verbietet (z. B. Peelings mit „Kügelchen“) — seit Oktober 2023.
  • einen schrittweisen Ausstieg von Mikroplastik aus anderen Kosmetikkategorien bis 2035 einführt.
  • von den Herstellern eine Meldung der Mikroplastikmengen in ihren Produkten verlangt.

In der Praxis bedeutet das, dass Peelings mit Polyethylene Beads bereits vom europäischen Markt verschwunden sein sollten. Aber Achtung — lösliche synthetische Polymere (z. B. Carbomer, Acrylates Copolymer in gelöster Form) fallen nicht unter diese Verordnung, obwohl ihre Auswirkungen auf die Umwelt Gegenstand von Untersuchungen sind.

Mehr über das Erkennen von Mikroplastik in Kosmetik-Inhaltsstofflisten finden Sie im Ratgeber Mikroplastik in Kosmetik — so erkennen Sie es.

Natürlich ≠ biologisch abbaubar — warum das nicht dasselbe ist

Das ist einer der häufigsten Denkfehler beim Thema Ökokosmetik. Natürlichkeit und biologische Abbaubarkeit sind zwei verschiedene Eigenschaften:

  • Natürlich und biologisch abbaubar: pflanzliches Glycerin, ätherisches Lavendelöl, Bienenwachs — bauen sich leicht ab.
  • Natürlich, aber SCHWER abbaubar: Lanolin (Wachs aus Schafwolle) baut sich sehr langsam ab. Natürliche Harze (z. B. Schellack) können monatelang in der Umwelt verbleiben.
  • Synthetisch und LEICHT abbaubar: Coco-Glucoside (ein synthetisches Tensid aus Zucker und Kokosöl) baut sich schneller ab als viele „natürliche“ Inhaltsstoffe.
  • Synthetisch und nicht abbaubar: Silikone D4/D5, Mikroplastik.

Fazit: Beurteilen Sie die biologische Abbaubarkeit anhand von Daten aus OECD-Tests, nicht anhand der Herkunft des Inhaltsstoffs. Der Aufdruck „100 % natürliche Rezeptur“ sagt nichts über die Auswirkungen auf die Gewässer nach dem Abspülen des Produkts aus.

So prüfen Sie die biologische Abbaubarkeit Ihrer Kosmetik

Als Verbraucher haben Sie nur begrenzte Mittel, aber Sie können:

  1. Die Inhaltsstoffe in der PurScore-Datenbank prüfen — viele Einträge enthalten Informationen zur biologischen Abbaubarkeit und zur Umweltklassifizierung.
  2. Nach Zertifikaten suchen — ECOCERT, COSMOS und Nordic Swan verlangen mindestens 95 % leicht biologisch abbaubare Inhaltsstoffe in abspülbaren Produkten.
  3. Bekannte „Red Flags“ vermeiden: Cyclomethicone, Cyclopentasiloxane, Polyethylene, Polypropylene, Nylon-12 — das sind in der Umwelt persistente Inhaltsstoffe.
  4. Hersteller fragen — die EU-Verordnung verlangt von Herstellern, Daten zur biologischen Abbaubarkeit vorzuhalten. Sie sind verpflichtet, diese zur Verfügung zu stellen.

Mehr über die Unterschiede zwischen natürlichen und synthetischen Inhaltsstoffen lesen Sie im Ratgeber Natürliche vs. synthetische Inhaltsstoffe.

Prüfen Sie die biologische Abbaubarkeit der Inhaltsstoffe Ihrer Kosmetik. Öffnen Sie die PurScore-Suche, analysieren Sie die Rezeptur und finden Sie heraus, was Sie tatsächlich in die Kanalisation spülen.

FAQ

Leicht biologisch abbaubar (readily biodegradable) ist eine Einstufung aus den OECD-301-Tests — sie bedeutet, dass sich eine Substanz innerhalb von 28 Tagen zu mindestens 60 % unter Einwirkung von Mikroorganismen abbaut. Beispiele: Glycerin, Zitronensäure, Coco-Glucoside. Ein ‚inhärent biologisch abbaubarer‘ Inhaltsstoff (inherently) baut sich langsamer ab.

Nein. Natürlichkeit und biologische Abbaubarkeit sind verschiedene Eigenschaften. Lanolin (natürliches Wachs aus Wolle) baut sich sehr langsam ab, während das synthetische Coco-Glucoside leicht biologisch abbaubar ist. Beurteilen Sie es anhand von Daten aus OECD-Tests, nicht anhand der Herkunft des Inhaltsstoffs.

In der EU sind D4 und D5 in abspülbaren (rinse-off) Kosmetikprodukten seit 2020 auf eine Konzentration von unter 0,1 % beschränkt. In verbleibenden (leave-on) Kosmetikprodukten dürfen sie weiterhin verwendet werden. D4 wird als PBT-Substanz (persistent, bioakkumulierbar, toxisch) eingestuft.

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