Ist Cyclopentasiloxan (D5) sicher? EU-Status und was Sie wissen sollten
Ist Cyclopentasiloxan D5 schädlich? Wir erklären das EU-Verbot in Rinse-off-Produkten, was es für Verbraucher bedeutet und worauf Sie achten sollten.
Was ist Cyclopentasiloxan (D5)?
Cyclopentasiloxan, abgekürzt als D5 (Decamethylcyclopentasiloxane), ist ein zyklisches Silikon — eine Substanz aus der Gruppe der Organopolysiloxane, die in der Kosmetik weit verbreitet ist. Formulierer schätzen es für seine außergewöhnliche Leichtigkeit, den seidigen Gleitfilm und das schnelle Verdunsten von der Oberfläche von Haut und Haar. Wir finden es vor allem in Haarseren, Leave-in-Pflegen, Stylingprodukten sowie in vielen Foundations und BB-Cremes.
D5 galt über Jahre hinweg als Inhaltsstoff mit gutem Sicherheitsprofil für den Menschen — nicht reizend, nicht komedogen und auf der Haut chemisch inert. Die Kontroversen drehen sich allerdings weniger um die direkte Wirkung auf die Gesundheit des Anwenders als vielmehr um die Auswirkungen auf die aquatische Umwelt.
Warum hat die EU die Verwendung von D5 eingeschränkt?
Im Dezember 2020 trat die Verordnung (EU) 2020/1149 der Kommission in Kraft, die die REACH-Verordnung (1907/2006) ändert. Auf Grundlage dieser Verordnung wurden D5 (sowie D4 und D6) auf die Liste der Beschränkungen unterliegenden Substanzen aufgenommen — und zwar wegen ihrer PBT-Eigenschaften: Persistenz (Persistent), Bioakkumulation (Bioaccumulative) und Toxizität (Toxic) für Wasserorganismen.
Die Beschränkung betrifft konkret auszuspülende kosmetische Produkte (Rinse-off), in denen die D5-Konzentration 0,1 % überschreitet. Zu dieser Kategorien gehören Shampoos, auszuspülende Conditioner, Duschgele und Badezusätze. Nach dem Ausspülen gelangt D5 ins Abwasser, und seine schwere biologische Abbaubarkeit führt dazu, dass es sich in der aquatischen Umwelt und in Gewässersedimenten anreichert.
Was ist mit Leave-on-Produkten?
Die Beschränkung von 2020 betrifft keine Leave-on-Produkte — also Seren, Cremes, Leave-in-Pflegen oder Foundations. Daher taucht D5 in diesen Produkten weiterhin legal auf, und seine Verwendung als solche ist nicht verboten.
Bemerkenswert ist allerdings, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Substanz im Rahmen einer umfassenderen Strategie zur Eindämmung von Mikroplastik und persistenten organischen Schadstoffen überwacht. Künftige Regulierungen könnten auch Leave-on-Produkte einbeziehen — Verbraucher und die Kosmetikbranche sind sich dessen bewusst.
Sicherheit von D5 für die menschliche Gesundheit
Der SCCS hat in einer Stellungnahme (SCCS/1549/15 und Aktualisierungen) festgestellt, dass D5 bei kosmetischer Anwendung in üblichen Konzentrationen kein Risiko für die Gesundheit des Anwenders darstellt. Die Substanz weist eine geringe akute und chronische Toxizität für Säugetiere auf. Die Aufnahme über die Haut ist begrenzt, und was aufgenommen wird, wird metabolisiert und ausgeschieden.
Beim Menschen wurden keine relevanten endokrin wirksamen Eigenschaften von D5 festgestellt, auch wenn Studien an Nagetieren bei sehr hohen inhalativen Dosen gewisse Effekte zeigten (irrelevant bei typischer kosmetischer Anwendung). D5 wird beim Menschen weder als krebserzeugend noch als erbgutverändernd eingestuft.
D5 und Mikroplastik — eine wichtige Unterscheidung
D5 wird mitunter mit Mikroplastik verwechselt, obwohl es technisch gesehen keines ist — es handelt sich um ein flüssiges Silikon und nicht um ein festes Plastikpartikel. Dennoch ist die regulatorische Logik ähnlich: Es geht um Substanzen, die in der Umwelt persistent, schwer biologisch abbaubar und potenziell bioakkumulierend sind. Wenn Sie sich umfassender für das Thema persistenter Schadstoffe in Kosmetik interessieren, verknüpft sich diese Frage mit der EU-Politik gegenüber PFAS und anderen Substanzen aus der PMT/PBT-Gruppe.
Wie erkennt man D5 in der Inhaltsstoffliste und was tut man dann?
Suchen Sie auf dem INCI-Etikett nach der Bezeichnung CYCLOPENTASILOXANE. Eine vollständige Liste der Silikone mit ihren Eigenschaften finden Sie in der Inhaltsstoff-Enzyklopädie von PurScore.
Praktische Tipps:
- Prüfen Sie, ob das Produkt auszuspülen (Rinse-off) oder ein Leave-on-Produkt ist — im ersten Fall ist D5 über 0,1 % seit 2020 nach EU-Recht unzulässig.
- Wenn Ihnen aus Umweltgründen Produkte ohne D5 wichtig sind, achten Sie auf Formulierungen mit Alternativen: Isopentyldiol, Squalan oder Cetylethern.
- In Leave-in-Haarprodukten ist D5 weiterhin legal und weit verbreitet — die Entscheidung, es zu meiden, hängt von persönlichen ökologischen Präferenzen ab.
Für ein vollständigeres Bild lohnt sich ein Blick in die verfügbaren Bestenlisten der am besten bewerteten Produkte, in denen das Profil der Zusammensetzung berücksichtigt ist.
Hinweis: Der Artikel hat informativen Charakter. Bei Unsicherheiten hinsichtlich Hautreaktionen konsultieren Sie bitte einen Dermatologen.
FAQ
D5 ist nicht vollständig verboten. Seit 2020 (Verordnung (EU) 2020/1149) gilt ein Verbot seiner Verwendung in einer Konzentration über 0,1 % in auszuspülenden Produkten (Shampoos, Gele). In Leave-on-Produkten (Seren, Cremes) ist D5 weiterhin zulässig.
Ja, laut Stellungnahme des SCCS stellt D5 bei typischer äußerer kosmetischer Anwendung kein relevantes Risiko für die menschliche Gesundheit dar. Die Bedenken betreffen vor allem seine Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, nicht die direkte Toxizität für den Anwender.
Suchen Sie nach der Bezeichnung CYCLOPENTASILOXANE. Weitere zyklische Silikone sind CYCLOHEXASILOXANE (D6) und CYCLOTETRASILOXANE (D4). Ihr Profil können Sie in der Inhaltsstoff-Enzyklopädie auf PurScore.pl nachschlagen.
Silikone als Stoffklasse sind gesundheitlich allgemein unbedenklich. Ihr Hauptnachteil ist die mögliche Beschwerung des Haars bei langer Anwendung ohne regelmäßigen Einsatz eines tiefenreinigenden Shampoos. Die Frage rund um D5 betrifft in erster Linie den Umweltschutz, nicht die Gesundheit des Anwenders.
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